Haftung verlängert

Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache. Das wissen wir im Autohaus Bosch und handeln schon seit mehr als 50 Jahren entsprechend. Unsere Kunden sollen ein gutes Gefühl haben, wenn sie mit ihrem Auto vom Hof fahren.

Gesetzlich kommt dem Käufer dabei schon immer die Sachmangelhaftung zugute. Bisher hatten Sie als Käufer die Möglichkeit bis zu sechs Monate nach Kauf einen Mangel am Fahrzeug bei uns anzuzeigen. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass dieser Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Diese Frist ist nun seit dem 1.1.2022 auf ein ganzes Jahr ausgedehnt worden.

Die Zufriedenheit der Kunden steht für uns an erster Stelle. Wenn Sie Fragen haben oder tatsächlich einmal ein Problem an Ihrem Gebrauchtwagen auftauchen sollte, kommen Sie auf uns zu. Wir suchen gemeinsam nach der besten Lösung.

Ihr Team vom Autohaus Bosch